Was bedeuten die Angaben auf einem Lebensmittelprodukt in Bezug auf die Kohlenhydrate?

Gerade bei den Kohlenhydraten sind die Angaben oft verwirrend.
Hier kommen die wichtigsten Infos zum Thema Kohlenhydrate auf der Lebensmittelverpackung.

 

Die Zutatenliste und die Nährwertangaben sind zum einen oft klein gedruckt und zum anderen missverständlich.

In den Nährwertangaben steht „Kohlenhydrate…, davon Zucker…“ .
Aha, denkt man sich und wirft noch einen Blick auf die Zutatenliste, die die einzelnen Zutaten des Lebensmittels mengenmäßig in absteigender Reihenfolge sortiert.
Aber wer kennt schon alle Begriffe, die dort auftauchen? Gerade Zucker hat viele Namen…

Zucker gibt einem Lebensmittel nicht nur süßen Geschmack, sondern wirkt auch konservierend, bindet Wasser, verstärkt den Geschmack und gibt manchen Lebensmitteln mehr Volumen. Daher wird der im Preis sehr günstige Zucker in vielen Lebensmitteln eingesetzt, beispielsweise in hochverarbeiteten Industrieprodukten wie Pizza.

Was bedeutet „Kohlenhydrate, davon Zucker“?

  • Kohlenhydrate
    ist ein Oberbegriff, darunter fallen Einfach – und Zweifachzucker (Mono- und Disaccharide) und Mehrfachzucker (Polysaccharide).

     

    Monosaccharide: Glucose (Traubenzucker), Fructose (Fruchtzucker), Galactose

    Disaccharide: Saccharose (Haushaltszucker), Lactose (Milchzucker), Maltose (Malzzucker),etc.

    Polysaccharide: Stärke, Pektin, Cellulose, etc.

 

  • „davon Zucker“
    bezeichnet alle Mono- und Disaccharide, die in dem Lebensmittel enthalten sind, entweder von Natur aus oder zugesetzt.

 

 

Die Nährwerttabelle („Big 7“) auf der Produktverpackung sagt übrigens nichts darüber aus, welcher Zucker in welchem Umfang dem Lebensmittel zugesetzt wurde.
Hier hilft nur, die Zutatenliste zu studieren.

Diese „Big 7“ müssen auf jeder Verpackung stehen:

  • Energie
  • Fett
  • Gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) und die WHO haben Empfehlungen herausgegeben, die die Zufuhr von freiem Zucker betreffen.
Freier Zucker bezeichnet alle Mono- und Disaccharide, die Lebensmitteln bei der Produktion zugesetzt werden.

  • Empfehlung der DGE: freier Zucker sollte auf unter 10% der Tagesenergiezufuhr gesenkt werden.

 

  • Empfehlung der WHO: freier Zucker sollte auf unter 5% der Tagesenergiezufuhr gesenkt werden.

 

  • Beispiel:
    Eine Person mit einer Tagesenergiezufuhr von 2000 kcal sollte demnach max. 200 kcal (≙ 10%) bzw. 100 kcal (≙ 5%) an freiem Zucker zu sich nehmen.

    1 g Zucker ≙ ca. 4 kcal

    50 g Zucker ≙  200 kcal (≙ 10% freier Zucker)
    50 g Zucker ≙  10 Teelöffel Zucker -> max. Tagesmenge

    25 g Zucker ≙  100 kcal (≙  5% freier Zucker)
    25 g Zucker ≙  5 Teelöffel Zucker -> max. Tagesmenge

 

 

Bezeichnungen, hinter denen Zucker steckt:

Zutat  Bezeichnung
Monosaccharide
(Einfachzucker)
Fructose (Fruchtzucker),
Glucose (Traubenzucker, auch Dextrose genannt), Isoglucose
Galactose
Disaccharide
(Zweifachzucker)
 Saccharose (Haushaltszucker): Raffinade, brauner Zucker, Rohrzucker, Kandis, etc.
Lactose (Milchzucker)
Maltose (Malzzucker, Malzextrakt)
Zuckersirup Glucosesirup, Glucose-Fructose-Sirup, Fructosesirup, Invertzuckersirup, Karamellsirup, Malzsirup (Gerstenmalzextrakt),
Oligofructosesirup, Melasse
Obst, Honig,
zusammengesetzte
Zutaten
Fruchtdicksaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtzubereitung, Rübenkraut, Honig,
Süßmolkenpuler (sehr zuckerreich), Milchpulver

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern

Auf vielen Produkten finden sich Werbeaussagen bzgl. des Zuckergehaltes.
Auch diese sind nicht immer leicht zu verstehen.
Einige typische Aussagen schlüssele ich hier auf:

  • „Zuckerarm“
    Max. 5 g Zucker pro 100 g in festen Produkten.
    Max. 2,5 g Zucker pro 100 ml in flüssigen Produkten.

     

 

  • „Zuckerreduziert“
    Verringerung des Zuckergehaltes um mind. 30% gegenüber vergleichbaren Lebensmitteln.

     

 

  • „Zuckerfrei“
    Restgehalt von max. 0,5 g Zucker pro 100 g/100 ml.

     

 

  • „Ohne Zuckerzusatz“
    Kein Zusatz von Einfach- und Zweifachzuckern.
    Kein Zusatz von anderen Zutaten mit süßender Wirkung.

     

 

  • „Weniger süß“, „mit (natürlicher) Fruchtsüße“, „Zuckerauszug aus Trauben“, „Süße nur aus Früchten“, „natursüß“
    Keine gesetzlich geregelte Aussage.
    Es können Zucker oder zuckerhaltige Zutaten enthalten sein.

 

  • „Mit Traubenzucker“
    Durch geringere Süßkraft des Traubenzuckers kann sogar mehr Zucker enthalten sein.

 

  • „Ohne Zusatz von Süßungsmitteln“
    Es sind keine Süßstoffe oder Zuckeraustauschstoffe enthalten.
    Zucker oder andere süßende Zutaten können vorhanden sein.

 

 

 

 

 

 

 

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